Baufinanzierung mit ausländischer Firma: Das prüfen Banken

Baufinanzierung mit ausländischer Firma: So prüfen Banken Ihr Einkommen

Sie möchten eine Immobilie in Deutschland finanzieren, Ihr Einkommen stammt jedoch aus einer US-LLC, einer Zypern-Limited, einer UK-Ltd., einer estnischen OÜ oder einer anderen ausländischen Gesellschaft?

Eine Baufinanzierung kommt nur infrage, wenn der Kreditgeber Ihre Einkommens- und Unternehmenskonstellation grundsätzlich akzeptiert. Anschließend prüft die Bank, welches Einkommen Ihnen persönlich dauerhaft zur Verfügung steht und ob es für die Finanzierung ausreicht. [1] [2]

Wenn Sie die ausländische Firma selbst besitzen oder kontrollieren, schaut die Bank oft genauer hin. Dann können zusätzlich Unternehmenszahlen, Beteiligungsverhältnisse, die bisherige Geschäftsentwicklung und die Währung eine Rolle spielen.

Nicht nur der Firmensitz zählt. Entscheidend sind sowohl die Annahmekriterien der Bank als auch der belastbare Nachweis Ihres persönlichen Einkommens.

Ist eine Baufinanzierung mit einer ausländischen Firma möglich?

Bei einer privaten Baufinanzierung erhalten Sie als Darlehensnehmer den Kredit. Die Immobilie dient als Sicherheit. Ihre ausländische Gesellschaft wird relevant, weil sie unmittelbar oder mittelbar die wirtschaftliche Quelle Ihres Einkommens sein kann.

Die gesetzlichen Regeln zur Kreditwürdigkeitsprüfung schreiben keine bestimmte deutsche Gesellschaftsform als Einkommensquelle vor. Nach § 505a BGB muss der Darlehensgeber vor Abschluss eines Immobiliendarlehens prüfen, ob es wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer seine Verpflichtungen vertragsgemäß erfüllen kann. § 505b BGB nennt dafür ausdrücklich Informationen über Einkommen, Ausgaben sowie weitere finanzielle und wirtschaftliche Umstände. Soweit erforderlich, müssen diese Angaben anhand unabhängig nachprüfbarer Unterlagen überprüft werden. [1] [2]

Wie genau die Bank prüft, hängt vom Einzelfall und von den Annahme- und Prüfkriterien des jeweiligen Kreditgebers ab.

Daraus folgt keine Pflicht, jede ausländische Einkommensquelle zu akzeptieren. Klären Sie deshalb vor einer vollständigen Antragstellung, ob Ihr Fall zu den Annahmekriterien des Kreditgebers passt. Eine gute Dokumentation ersetzt diese Voraussetzung nicht.

Eine deutsche Bank will nicht nur sehen, dass Geld auf Ihrem Privatkonto eingeht. Sie kann auch verstehen wollen, wie nachhaltig dieser Zufluss ist und wie er mit der wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens zusammenhängt, das möglicherweise nach einem anderen Recht geführt wird und andere Finanzunterlagen verwendet.

Welches Einkommen steht Ihnen langfristig zur Verfügung?

Bei Angestellten ohne Beteiligung am Arbeitgeber ist die Einkommensquelle häufig leichter nachzuweisen: Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen und Kontoeingänge bilden dafür die Grundlage. Weitere Nachweise können dennoch erforderlich sein.

Bei einer eigenen Gesellschaft kann zusätzlich Ihr wirtschaftlicher Erfolg relevant werden. Für die Vorbereitung hilft folgende Übersicht:

Gesellschaft → wirtschaftliches Ergebnis → persönlicher Zufluss → Haushaltsrechnung → tragbare Kreditrate

Für die Bank zählt letztlich, ob Ihr Einkommen ausreicht, um die Kreditrate dauerhaft zu tragen. In unserem Ratgeber zur Baufinanzierung erfahren Sie, wie Kreditgeber Ihre Kreditwürdigkeit anhand der Haushaltsrechnung einschätzen.

Dabei sollten Unternehmensumsatz, Unternehmensgewinn und persönlicher Geldzufluss nicht einfach gleichgesetzt werden.

Regelmäßiges Gehalt aus der eigenen Gesellschaft

Ein regelmäßiges Gehalt ist zunächst gut nachweisbar: Arbeits- oder Geschäftsführervertrag, Abrechnung und Zahlungseingang lassen sich grundsätzlich dokumentieren.

Besitzen oder kontrollieren Sie das Unternehmen gleichzeitig, beantwortet die Gehaltsabrechnung aber möglicherweise noch nicht die gesamte Frage. Denn anders als bei einem unabhängigen Arbeitgeber können Höhe und Nachhaltigkeit Ihres Gehalts mit der wirtschaftlichen Situation Ihrer eigenen Gesellschaft zusammenhängen.

Dass Banken geschäftsführende Gesellschafter gesondert einordnen können, zeigt beispielsweise die Deutsche Bank. Sie lässt seit November 2025 die Kreditentscheidung für wirtschaftlich Selbstständige und geschäftsführende Gesellschafter bei ihrer Unternehmensbank bearbeiten. Selbst bei überwiegend unselbstständigen Einkünften nennt sie eine Ausnahme für geschäftsführende Gesellschafter mit einer Beteiligung ab 10 Prozent.

Wichtig: Diese 10-Prozent-Grenze betrifft den veröffentlichten Bearbeitungsweg der Deutschen Bank. Sie ist keine allgemeingültige Grenze für alle deutschen Banken.

Praktisch zeigt das Beispiel aber einen wichtigen Unterschied: Ein Geschäftsführergehalt aus einer Gesellschaft, an der Sie selbst wesentlich beteiligt sind, muss nicht automatisch genauso behandelt werden wie das Gehalt eines Arbeitnehmers ohne Einfluss auf seinen Arbeitgeber.

Ausschüttungen und andere variable Auszahlungen

Bei Dividendenausschüttungen oder anderen variablen Zahlungen sollten Sie zuerst klären, ob der Kreditgeber diese Einkünfte überhaupt berücksichtigt. Erst danach geht es darum, welche Nachweise für Häufigkeit, Höhe und wirtschaftliche Grundlage benötigt werden.

Stellen Sie Gehalt, wiederkehrende Ausschüttungen und einmalige Zahlungen getrennt dar. Eine feste Pauschale wie „Dividenden werden zu 50 Prozent angerechnet“ sollten Sie ohne Bestätigung des Kreditgebers nicht in Ihre Planung übernehmen.

Unternehmensgewinn ist nicht automatisch dasselbe wie privat verfügbares Einkommen

Angenommen, eine Gesellschaft weist in ihrem Jahresabschluss einen Gewinn von 150.000 Euro aus. Gleichzeitig erhält ihr Eigentümer im Jahr 60.000 Euro regelmäßige Zahlungen und weitere 20.000 Euro variabel.

Daraus lässt sich nicht ohne Weiteres ableiten, dass für die private Baufinanzierung ein Jahreseinkommen von 150.000 Euro angesetzt werden kann. Ebenso wäre es falsch, Unternehmensgewinn und sämtliche persönlichen Zuflüsse einfach zu addieren.

Bevor Sie eine Baufinanzierung planen, müssen Sie zuerst herausfinden, welche Beträge wirklich für den eigenen Kapitaldienst verfügbar sind.

Warum Banken bei Eigentümern und Geschäftsführern auch das Unternehmen betrachten

Der Blick auf das Unternehmen ist nichts Besonderes, das erst durch eine ausländische Gesellschaft entsteht.

Schon bei deutschen Selbstständigen nennt die Commerzbank neben persönlichen Unterlagen beispielsweise Jahresabschlüsse oder EÜR der letzten zwei Jahre, Einkommensteuerunterlagen, eine aktuelle BWA sowie gegebenenfalls Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug und eine Verflechtungsübersicht bei verbundenen Gesellschaften. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die konkret benötigten Nachweise vom Kreditgeber abhängen.

Bei einer ausländischen Gesellschaft stellt sich zusätzlich die Frage: Welche vorhandenen Dokumente erfüllen dieselbe Funktion, und akzeptiert der Kreditgeber sie für seine Prüfung?

Bei einer Zypern-Limited oder U.S.-LLC sehen Register- und Finanzunterlagen anders aus als bei einer deutschen Gesellschaft. Klären Sie deshalb vorab, welche Ihrer ausländischen Unterlagen der Kreditgeber akzeptiert und ob eine zusätzliche Aufbereitung erforderlich ist.

Welche Unterlagen bei einer Auslandsgesellschaft zusätzlich verständlich werden müssen

Die üblichen Personen-, Einkommens- und Objektunterlagen einer Baufinanzierung wollen wir hier nicht noch einmal vollständig wiederholen. Welche Dokumente üblicherweise vorbereitet werden sollten, haben wir in unserer Übersicht über die Unterlagen für die Immobilienfinanzierung zusammengestellt.

Bei einer ausländischen Gesellschaft kommen vor allem vier zusätzliche Fragen hinzu.

1. Wem gehört die Gesellschaft?

Für die Finanzierung sollte möglichst eindeutig erkennbar sein, welche Beteiligung Sie halten.

Je nach Rechtsform können hierfür relevant sein:

  • Handelsregistereinträge,
  • Gründungsunterlagen,
  • Shareholder-Zertifikate oder
  • Gesellschaftsverträge.

2. Wer führt und kontrolliert das Unternehmen?

Eigentum und Geschäftsführung sind nicht immer identisch.

Bei einer Limited können beispielsweise Directors eingetragen sein, bei einer LLC kann zwischen Member und Manager unterschieden werden. Für den Kreditgeber kann deshalb zusätzlich relevant werden, welche Rolle Sie tatsächlich im Unternehmen haben und welche Vertretungsbefugnisse bestehen.

3. Wie hat sich das Unternehmen wirtschaftlich entwickelt?

Klären Sie vorab, welche Ihrer ausländischen Jahresabschlüsse, Gewinnermittlungen oder sonstigen Finanzinformationen der Kreditgeber akzeptiert. Fragen Sie auch, ob zusätzliche Erläuterungen, Übersetzungen oder eine Aufbereitung der Zahlen erforderlich sind.

Rechnungslegungsformat, Geschäftsjahr, Terminologie und Währung können vom deutschen Standard abweichen. Ein ausländischer Abschluss ersetzt deshalb nicht automatisch die in einer Bankcheckliste verlangten Unterlagen. Die ING nennt für Selbstständige beispielsweise ausdrücklich eine aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste.

4. Wie hängen mehrere Gesellschaften zusammen?

Bei einer einfachen Struktur reicht möglicherweise eine Zeile:

Antragsteller → ausländische Gesellschaft → persönliches Einkommen

Bei einer Holding oder mehreren operativen Gesellschaften wird die Darstellung schnell komplizierter.

Dann kann eine einfache Verflechtungsübersicht helfen:

Antragsteller → Holding → operative Gesellschaft → wirtschaftliches Ergebnis → persönlicher Zufluss

Die Commerzbank nennt eine solche Verflechtungsübersicht bereits unter den möglichen Unterlagen für Selbstständige bei verbundenen Gesellschaften.

Der Sinn eines solchen Organigramms besteht nicht darin, möglichst professionell auszusehen. Die Bank soll auf einen Blick verstehen können, wo das Geld erwirtschaftet wird und wie es beim Darlehensnehmer ankommt.

Müssen englische Unterlagen übersetzt werden?

Lassen Sie vor einer Übersetzung prüfen, ob der Kreditgeber Ihre englischen Unternehmensunterlagen im Original akzeptiert. Fragen Sie nach dem konkreten Dokument: Eine Sprachregel für Kontoauszüge beantwortet noch nicht, ob ein englischer Jahresabschluss ausreicht.

Stellen Sie möglichst ein Musterdokument bereit und klären Sie, ob eine Übersetzung, eine besondere Übersetzungsform oder lediglich eine Erläuterung der Zahlen benötigt wird. So können Sie den Aufwand vorab abstimmen.

U.S. LLC, Limited oder OÜ: Entscheidend ist nicht nur der Name der Rechtsform

Für diesen Artikel ist es nicht sinnvoll, U.S. LLC, Cyprus Limited, UK Ltd. und Estonian OÜ danach zu sortieren, welche davon vermeintlich „bankfreundlicher“ ist. Dafür gibt es keine belastbare allgemeine Grundlage.

Für die Vorprüfung sollten Sie die konkrete Rechtsform nennen. Für die weitere Dokumentation hilft folgende Übersicht:

Gesellschaft Was für die Finanzierung verständlich sein sollte
U.S. LLC Eigentümer/Member, Management, Unternehmenshistorie, Finanzinformationen und persönlicher Einkommensfluss
Cyprus Limited / UK Ltd. Beteiligungsquote, Director-/Geschäftsführerstellung, Unternehmenszahlen und persönliches Einkommen
Estonian OÜ Eigentum, Geschäftsführung, Finanzinformationen und persönlicher Einkommensfluss
Andere Auslandsgesellschaft Rechtsform, Eigentum/Kontrolle, Historie und wirtschaftliche Verbindung zum privaten Einkommen

Bei einer U.S. Single-Member LLC kommt eine Besonderheit hinzu: Für US-Bundeseinkommensteuerzwecke kann eine LLC mit nur einem Member grundsätzlich als vom Eigentümer steuerlich nicht getrennte „disregarded entity“ behandelt werden, sofern keine Besteuerung als Corporation gewählt wurde. Diese US-Klassifikation sagt jedoch nicht, wie die Gesellschaft in Deutschland steuerlich behandelt oder von einer deutschen Bank eingeordnet wird.

Wer die Gesellschaft unabhängig von der Baufinanzierung genauer verstehen möchte, findet bei US LLC Light eine ausführlichere Erklärung zur foreign-owned Single-Member-U.S. LLC.

Wie viele Geschäftsjahre will eine Bank sehen?

Die Commerzbank nennt Jahresabschlüsse oder EÜR sowie Einkommensteuerunterlagen der letzten zwei Jahre. Andere Kreditgeber können abweichende Zeiträume und zusätzliche Unterlagen verlangen.

Dabei geht es zunächst um den Zeitraum der einzureichenden Unterlagen. Daraus folgt noch nicht, dass jede erst zwei Jahre bestehende Gesellschaft die Annahmekriterien erfüllt.

Die GLS Bank veröffentlicht beispielsweise eine eigene Drei-Jahres-Regel: Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit müssen dort seit mindestens drei Jahren erwirtschaftet werden; die Bank arbeitet nach eigener Angabe mit einem Drei-Jahres-Durchschnitt.

Die sinnvollere Aussage lautet daher:

Je kürzer die Unternehmenshistorie ist, desto weniger Daten stehen zur Verfügung, um die Nachhaltigkeit des Einkommens zu beurteilen. Welcher Zeitraum erforderlich ist, hängt vom Kreditgeber und vom konkreten Fall ab.

Was ist bei einer neuen Gesellschaft mit einem bereits etablierten Geschäft?

Interessant wird es, wenn nicht das Geschäft neu ist, sondern nur die Gesellschaft.

Beispiel: Sie sind seit sechs Jahren selbstständig und haben Ihr bestehendes Geschäft vor neun Monaten in eine US-LLC umgewandelt.

Dann können frühere Geschäftszahlen helfen, die wirtschaftliche Vorgeschichte und Kontinuität zu erklären. Daraus folgt allerdings nicht, dass eine Bank diese Historie automatisch genauso behandelt, als hätte die neue Gesellschaft selbst bereits sechs Jahresabschlüsse vorgelegt.

Was ändert sich bei Einkommen in USD, GBP oder CHF?

Eine Auslandsgesellschaft kann außerdem bedeuten, dass Ihr Einkommen nicht in Euro anfällt.

Das macht eine Finanzierung nicht automatisch unmöglich. Wechselkurse können die Kreditwürdigkeitsprüfung jedoch zusätzlich beeinflussen.

§ 4 ImmoKWPLV verlangt ausdrücklich, zukünftige wahrscheinliche negative Ereignisse wie etwa eine negative Entwicklung des Wechselkurses ausreichend zu berücksichtigen. Die Verordnung schreibt dabei keinen pauschalen Abschlag von beispielsweise 10, 20 oder 30 Prozent vor. [3]

Dass Fremdwährungseinkommen grundsätzlich finanzierbar sein kann, zeigen konkrete Angebote im Grenzgängerbereich. Die Sparkasse Hochrhein bietet sowohl Euro- als auch CHF-Finanzierungen für Grenzgänger mit Einkommen in Schweizer Franken an. Auch andere regionale Kreditgeber bieten entsprechende Lösungen für bestimmte Grenzgänger-Konstellationen.

Das bedeutet nicht, dass dieselben Regeln automatisch für einen Unternehmer mit USD-Einkommen aus einer LLC gelten. Prüfen Sie deshalb nicht nur die akzeptierte Währung, sondern auch die Einkommensart und die Anforderungen an Ihre Tätigkeit.

Darlehenswährung, Wohnsitz und Einkommen gemeinsam betrachten

Bei einer internationalen Einkommenskonstellation sollten Darlehenswährung, Wohnsitz, Einkommenswährung und die für die Rückzahlung vorgesehenen Vermögenswerte gemeinsam betrachtet werden.

Klären Sie deshalb frühzeitig, wie der Kreditgeber Ihre konkrete Währungskonstellation behandelt und welcher Betrag für die Haushaltsrechnung angesetzt wird.

Und wenn Sie zusätzlich im Ausland wohnen?

Auch das sollte nicht mit dem Sitz Ihrer Firma verwechselt werden.

Eine Person kann in Deutschland wohnen und eine US-amerikanische LLC besitzen. Eine andere kann eine deutsche GmbH besitzen, aber selbst im Ausland leben. Für die Bank sind das unterschiedliche Sachverhalte.

Einige Anbieter stellen eigene Anforderungen an den Wohnsitz. Die Consorsbank nennt beispielsweise einen Hauptwohnsitz in Deutschland ausdrücklich als Voraussetzung für ihre Baufinanzierung. Das ist eine Regel dieses Anbieters, keine allgemeine Vorgabe für den deutschen Markt.

Dieser Artikel konzentriert sich daher auf die ausländische Gesellschaft als Einkommensquelle. Wenn zusätzlich der Wohnsitz oder der steuerliche Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands liegt, kommen weitere Fragen hinzu. Was ein Auslandswohnsitz für eine bestehende Finanzierung und die Anschlussfinanzierung bedeutet, beschreibt unser Ratgeber zum Auswandern mit Immobilie in Deutschland.

So bereiten Sie Ihre Finanzierungsanfrage mit einer Auslandsgesellschaft vor

Klären Sie zuerst mit dem Finanzierungspartner, ob ein Kreditgeber Ihre Einkommens- und Unternehmenskonstellation grundsätzlich akzeptiert. Dafür sollten Rechtsform, Sitzland, Ihre Beteiligung, Einkommensart, Währung und Wohnsitz von Anfang an bekannt sein.

Kommt der Fall nach den Annahmekriterien infrage, stimmen Sie die benötigten Nachweise ab. Anschließend geht es darum, die wirtschaftliche Grundlage Ihres Einkommens verständlich darzustellen. Die Vorprüfung ist noch keine Kreditzusage.

Dafür hilft eine einfache einseitige Übersicht:

  1. Ihre Rolle
    Welche Gesellschaft besitzen Sie? Wie hoch ist Ihre Beteiligung? Sind Sie Geschäftsführer, Director oder Manager?
  2. Das Unternehmen
    Seit wann besteht das Geschäft? Wie haben sich Umsatz und Ergebnis entwickelt? Gab es einen Rechtsform- oder Gesellschaftswechsel?
  3. Ihr persönliches Einkommen
    Welche Beträge erhalten Sie regelmäßig? Welche Einkünfte schwanken? In welcher Währung werden sie gezahlt?
  4. Die Verbindung
    Wo entsteht das wirtschaftliche Ergebnis, und wie kommt das Geld letztlich privat bei Ihnen an?

Bei mehreren Gesellschaften gehört zusätzlich ein einfaches Organigramm dazu.

Klären Sie außerdem möglichst vor der eigentlichen Krediteinreichung, welche Unternehmensunterlagen der Kreditgeber akzeptiert, welchen historischen Zeitraum er sehen möchte, ob Übersetzungen erforderlich sind und wie er mit der Einkommenswährung umgeht.

So schaffen Sie eine Grundlage für die gezielte Prüfung: Passt der Fall zu einem Kreditgeber, sind die erforderlichen Nachweise verfügbar, und trägt das anrechenbare Einkommen die gewünschte Finanzierung?

Erst die Annahmekriterien klären, dann das Einkommen nachweisen

Eine gut dokumentierte LLC, Limited oder OÜ passt nicht automatisch zu jedem Kreditgeber. Klären Sie deshalb zuerst, ob die Bank Ihre konkrete Einkommens- und Unternehmenskonstellation grundsätzlich akzeptiert.

Danach steht dieselbe wirtschaftliche Frage im Mittelpunkt wie bei jeder Baufinanzierung: Reicht Ihr nachhaltig verfügbares Einkommen aus, um die Finanzierung zu tragen? Bei einer eigenen Auslandsgesellschaft muss zusätzlich verständlich werden, wie dieses Einkommen entsteht und welche akzeptierten Unterlagen die wirtschaftliche Grundlage belegen. [2]

Gute Unterlagen machen einen passenden Fall prüfbar. Sie ersetzen weder die Annahmekriterien der Bank noch eine positive Kreditentscheidung.

Häufige Fragen

Ist eine U.S. LLC ein Grund, von einer Baufinanzierung ausgeschlossen zu werden?

Die §§ 505a und 505b BGB enthalten keinen LLC-spezifischen Ausschluss. Sie verlangen eine Prüfung Ihrer Rückzahlungsfähigkeit, verpflichten eine Bank aber nicht, jede Einkommensquelle zu akzeptieren. [1] [2]

Ein konkretes Bankbeispiel: Die ING verlangt für bestimmte von ihr beschriebene Angestelltenkonstellationen einen deutschen Firmensitz des Arbeitgebers, Gehaltszahlung auf ein deutsches Konto und deutsche Besteuerung des Einkommens. Diese Arbeitgeberregel ist kein pauschales Urteil über sämtliche Einkunftsarten eines LLC-Eigentümers.

Lassen Sie deshalb vor einer vollständigen Antragstellung prüfen, ob der Kreditgeber Ihre konkrete Einkommensquelle annimmt. Beschreiben Sie nicht nur „U.S. LLC“, sondern auch Ihre Beteiligung, Tätigkeit, persönlichen Auszahlungen, Währung und Ihren Wohnsitz.

Eine geeignete Vorabfrage wäre: „Ich bin alleiniger Eigentümer einer US-LLC und erhalte daraus laufende Auszahlungen. Können Sie diese Einkünfte bei einer privaten Immobilienfinanzierung in Deutschland berücksichtigen? Welche Nachweise benötigen Sie?“

Wird das Gehalt, das ich mir aus meiner eigenen Firma auszahle, wie normales Gehalt für Angestellte behandelt?

Als geschäftsführender Gesellschafter sollten Sie neben Ihren Gehaltsnachweisen auch Unternehmenszahlen vorbereiten. Die ING verlangt für diese Kundengruppe Unterlagen wie bei Selbstständigen: unter anderem vollständige Jahresabschlüsse oder EÜR der letzten zwei Jahre, Steuerunterlagen und eine aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste. Gehaltsabrechnungen ersetzen diese Unternehmensnachweise dort nicht.

Auch die Deutsche Bank unterscheidet nach Ihrer Stellung im Unternehmen. Bei überwiegenden Einkünften aus unselbstständiger Tätigkeit nimmt sie geschäftsführende Gesellschafter ab 10 Prozent Beteiligung vom normalen Einreichungsweg über ihre privaten BaufinanzierungsCenter aus. Diese Schwelle betrifft ihren Bearbeitungsweg, nicht eine allgemeine Branchengrenze.

Geben Sie Beteiligung und Geschäftsführerstellung deshalb bereits bei der ersten Anfrage an. Fragen Sie bei einer Auslandsgesellschaft zusätzlich, welche ausländischen Unternehmensnachweise akzeptiert werden. Die genannten Regeln belegen eine gesonderte Prüfung von Unternehmensinhabern, nicht die Annahme jeder ausländischen Gesellschaft.

Wie viele Geschäftsjahre brauche ich für eine Baufinanzierung?

Unterscheiden Sie zwischen der Mindestdauer Ihrer Tätigkeit und dem Zeitraum der verlangten Unterlagen. Die veröffentlichten Bankbeispiele zeigen, warum diese Unterscheidung wichtig ist:

Kreditgeber Veröffentlichte Anforderung
ING Für ausdrücklich akzeptierte selbstständige Berufsgruppen: mindestens zwei volle Kalenderjahre derselben Tätigkeit. Weitere Annahmekriterien bleiben bestehen.
GLS Bank Selbstständige oder freiberufliche Einkünfte müssen seit mindestens drei Jahren erzielt werden. Die Bank nennt einen Drei-Jahres-Durchschnitt für ihre Berechnung.
Commerzbank Ihre Unterlagenliste nennt Abschlüsse beziehungsweise EÜR und Steuerunterlagen der letzten zwei Jahre. Daraus folgt keine Annahmezusage für jedes zweijährige Unternehmen.

Zwei Jahre an Unterlagen sind also nicht automatisch eine Zusage zur Finanzierung nach zwei Jahren Selbstständigkeit. Auch „zwei volle Kalenderjahre“ ist genauer als „vor zwei Jahren gegründet“.

Bei einem Gesellschaftswechsel sollten Sie getrennt angeben, seit wann Sie die Tätigkeit ausüben und seit wann die heutige Gesellschaft besteht. Fragen Sie ausdrücklich, ob frühere Geschäftszahlen berücksichtigt werden können. So vermeiden Sie, mit einer vermeintlich allgemeingültigen Zwei- oder Drei-Jahres-Regel zu planen.

Können Dividenden als Einkommen berücksichtigt werden?

Für bestimmte Kundengruppen ist das ausdrücklich dokumentiert. Die ING führt Dividenden grundsätzlich unter den nicht anrechenbaren Einkünften auf, nennt aber eine Ausnahme für Privatiers, also Personen, die von ihrem Vermögen und dessen Erträgen leben.

Diese Ausnahme bestätigt keine entsprechende Anrechnung von Ausschüttungen aus einer selbst geführten LLC oder Limited.

Stellen Sie für Ihre Anfrage Gehalt, wiederkehrende Ausschüttungen und einmalige Auszahlungen getrennt dar. Lassen Sie sich bestätigen, welcher Betrag in die Haushaltsrechnung eingeht, bevor Sie damit Ihre mögliche Kreditrate kalkulieren.

Müssen englische Unternehmensunterlagen übersetzt werden?

Lassen Sie die Annahme Ihrer englischen Unternehmensunterlagen bestätigen, bevor Sie eine Übersetzung beauftragen. Fragen Sie nach dem konkreten Dokument, nicht nur allgemein nach „englischen Unterlagen“.

Einzelne Banken akzeptieren bestimmte Nachweise auf Deutsch oder Englisch. Daraus lässt sich jedoch nicht automatisch ableiten, dass auch englische Jahresabschlüsse oder Gesellschaftsverträge ohne weitere Aufbereitung akzeptiert werden.

Eine geeignete Vorabfrage lautet: „Akzeptieren Sie den englischen Jahresabschluss unserer Gesellschaft einschließlich der Erläuterungen im Original? Falls nicht: Welche Übersetzung oder zusätzliche Aufbereitung benötigen Sie?“ Stellen Sie dafür möglichst ein Musterdokument bereit.

Für die pauschale Akzeptanz englischer Unternehmensabschlüsse von LLCs, Limiteds oder OÜs gibt es keine allgemeingültige Regel. Klären Sie die Anforderungen deshalb mit dem konkreten Kreditgeber.

Kann ich mit Einkommen in USD, GBP oder CHF eine Immobilie in Deutschland finanzieren?

Für CHF-Einkommen gibt es ausdrücklich angebotene Finanzierungsmöglichkeiten. Im Grenzgängerbereich bieten einzelne regionale Banken Immobilienfinanzierungen für Kunden mit Einkommen in Schweizer Franken an.

Solche Angebote beantworten nicht automatisch, ob auch USD-Auszahlungen eines LLC-Eigentümers oder GBP-Einkünfte aus einer eigenen Limited akzeptiert werden. Es handelt sich um andere, jeweils konkret definierte Kundensituationen.

Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung muss eine wahrscheinliche negative Wechselkursentwicklung berücksichtigt werden. § 4 ImmoKWPLV schreibt dafür keinen festen prozentualen Einkommensabschlag vor. [3]

Nennen Sie deshalb sowohl die Währung als auch die Einkommensquelle: „Akzeptieren Sie laufende USD-Einkünfte aus meiner eigenen US-Gesellschaft für eine private Immobilienfinanzierung in Deutschland?“ Erst wenn geklärt ist, welcher Eurobetrag angerechnet wird, sollten Sie damit Ihre mögliche Kreditrate planen.

Quellen