• Wozu brauche ich einen Makler?
  • Und dann soll ich ihm auch noch eine fette Provision für die Vermittlung zahlen?
  • Das kann ich auch selbst machen!
  • Und überhaupt kann man ohnehin keinem Makler trauen!

Solche und ähnliche Aussagen hört man häufig, wenn das Thema Makler zur Sprache kommt. Und wohl den meisten von uns sind schon schlechte Erfahrungen mit Immobilienmaklern zu Ohren gekommen.

Nun gibt es – wie wohl in jeder Berufsbranche – auch im Immobilienbereich schwarze Schafe, die maßgeblich zum teils schlechten Ruf dieser Berufssparte beitragen.
Aber wie findet man einen guten, seriösen Immobilienmakler?

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, verkaufen, mieten oder vermieten wollen, und das Ganze über einen Makler, dann finden Sie im Folgenden Praxis-bewährte Tipps, um an einen seriösen und kompetenten Makler zu gelangen.

Wozu überhaupt einen Makler hinzuziehen?

Nun, die Kernaufgabe des Maklers besteht in der Vermittlung einer zum Kauf oder zur Vermietung stehenden Immobilie. Kommt es nachweislich durch ihn zu einer erfolgreichen Vermittlung (Vertragsabschluss mit dem Käufer bzw. Mieter) – und nur dann! –, erhält der Makler eine Provision (Courtage).

Und genau diese fällige Provision erhöht die Chance, um an einen solventen Käufer bzw. Mieter zu gelangen. Denn wer sich von der Maklerprovision nicht abschrecken lässt, für den ist günstiges Wohnen oder Kaufen in der Regel nicht vorrangig. Mietnomaden und Mietpreller werden durch die Maklerprovision abgeschreckt.

Die Höhe der Maklerprovision

Die Höhe der Provision bei der Vermittlung eines Mietobjekts ist rechtlich im Wohnvermittlungsgesetz (WoVermG) festgelegt und beträgt laut § 3 Abs. 2 maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.

Anders verhält es sich hingegen mit der Vermittlung einer Kaufimmobilie. Hier variiert der Provisionssatz je nach Bundesland und teilweise sogar je nach Region. So liegt etwa die Provision in attraktiven, beliebten Regionen merklich höher.

Beim Verkauf einer Immobilie beträgt die Maklerprovision 5,95–7,14 % des notariellen Kaufpreises (inkl. Mehrwertsteuer). Abhängig von Bundesland und Region wird die Provision entweder allein vom Käufer oder von Verkäufer und Käufer gemeinsam gezahlt. Hier erhalten Sie eine entsprechende Übersicht.

Doch warum sollten Sie einen Makler beauftragen, wenn Sie sich beispielsweise um den Verkauf einer Immobilie auch selbst kümmern und dadurch Geld sparen könnten?

Selbst ist der Mann bzw. die Frau!

Nehmen wir an, Sie wollen ein Haus verkaufen. Natürlich können Sie auch alle damit verbundenen Tätigkeiten selbst in die Hand nehmen – nur als Beispiel:

Sie lassen das Haus vom Bauamt in Ihrer Gemeinde, einem Bausachverständigen oder der Immobilienabteilung Ihrer Hausbank bewerten und schätzen und erhalten zudem ein ausführliches Exposé. In weiterer Folge schalten Sie Anzeigen auf unterschiedlichen Immobilienportalen oder in einschlägigen regionalen Medien. Dann vereinbaren Sie mit sämtlichen Interessenten einen gemeinsamen (abhängig von der Anzahl der Interessenten) Besichtigungstermin. Der Bestbieter erhält den Zuschlag. Die finale Kaufabwicklung erfolgt dann beim Notar.

Oder Sie beauftragen einen Makler!

Wenn Sie sich den Aufwand sparen wollen, können Sie für die Abwicklung auch ein Maklerbüro beauftragen. Der Makler hat zudem fachspezifische Kenntnisse, kennt den Immobilienmarkt in Ihrer Region, die aktuelle Situation hinsichtlich Angebot und Nachfrage, und hat Erfahrungswerte, die Sie als Laie nicht haben können. Er kennt mögliche Fallstricke, kann Aussagen über die zu erwartende Marktentwicklung machen und Sie diesbezüglich beraten und sollte idealerweise Verkaufsgeschick haben.

Die Beauftragung eines Immobilienmaklers garantiert jedoch noch lange keinen erfolgreichen oder sogar problemlosen Verkaufsabschluss.

Leider gibt es auch etliche unqualifizierte Makler, da in Deutschland jeder diesen Beruf ausüben kann – und das ohne einschlägige Ausbildung. Die Berufsbezeichnung „Makler“ ist nicht geschützt. Im Prinzip reicht eine entsprechende Gewerbeanmeldung.

Es ist daher nicht verwunderlich, dass es in dieser Branche zahlreiche Glücksritter gibt, die sich durch die Provisionen schnelles, leicht verdientes Geld erhoffen. Und genau diese Makler sind dann häufig jene, die verärgerte und frustrierte Kunden zurücklassen und zum schlechten Image dieser Berufsgruppe beitragen.
Aber es gibt natürlich auch Makler mit einer fachlichen Ausbildung, wie z. B. Immobilienkaufmann, Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder Betriebswirt für Grundstücks- und Wohnungswesen.

Die Beauftragung eines Maklers bedeutet aber keineswegs, dass Sie Ihr Objekt nicht selbst verkaufen können, wenn sich beispielsweise ein Interessent direkt bei Ihnen meldet. Sie müssen diesen natürlich nicht an den beauftragten Makler weiterleiten.
Wie auch immer – wenn Sie sich für einen Makler entscheiden, sollten Sie bei der Auswahl mit Bedacht vorgehen und dabei Folgendes im Hinterkopf behalten:
Ein guter Makler ist in erster Linie ein guter Berater und Dienstleister!

So finden Sie einen guten Immobilienmakler

1. Maklerbüros in Ihrem Umkreis ermitteln

Grafik: Einen Immobilienmakler finden

Maklerfirmen gibt es zur Genüge. Machen Sie zuerst eine ausfindig, die im direkten Umfeld oder in der Region Ihres Kauf- oder Mietobjekts liegt.
Hier hilft Ihnen ein Blick ins Branchenbuch oder die Recherche im Internet. Geben Sie in die Suchmaschine einfach Ihre Region oder den Wohnort und den Begriff „Makler“ ein – z. B. „München Makler“. Sie können auch eine Immobilien-Plattform zur Recherche von Maklerbüros in Ihrem Umkreis nutzen.

Ein kurzer Einschub zu den zahlreichen Onlineportalen mit Makler-Bewertungen:
Orientieren Sie sich nicht zu sehr an solchen Bewertungen! In diesem Bereich wird genauso häufig manipuliert wie auf Hotelbewertungsportalen. Es ist heute ein Leichtes, den eigenen Eintrag positiv bewerten zu lassen oder jenen der Konkurrenz schlecht zu machen! Es gibt sogar Agenturen, die damit beauftragt werden können, die eigene Online-Reputation aufzupolieren.

Auch finanzieren sich einige dieser Portale durch die Gebühr, die Makler für die Listung zahlen. Deshalb liegt diesen Portalen durchaus etwas an einer positiven Bewertung der gelisteten Makler, um diese nicht als Kunden zu verlieren.

Hören Sie sich auch in Ihrem Bekanntenkreis um. Vielleicht hat schon jemand gute Erfahrungen mit einem Maklerbüro gemacht, denn Empfehlungen von Freunden und Bekannten sind besonders wertvoll.
Blättern Sie in Zeitungen mit Immobilienanzeigen. Welche Präsentation, welche Anzeige wirkt auf Sie positiv? Stammt das Inserat von einem Immobilienbüro, können Sie dieses auch zur näheren Betrachtung heranziehen. Wenn die Anzeige bzw. Präsentation Sie positiv anspricht, können Sie davon ausgehen, dass das Maklerbüro für Ihre Immobilie ähnlich ansprechend inseriert.
Achten Sie gegebenenfalls auch auf die Spezialisierung eines Maklerbüros. Insbesondere Makler in Ballungsräumen und Städten haben sich auf bestimmte Objekte (z. B. Wohnhäuser, Geschäftsräume, Büroräumlichkeiten) spezialisiert.

2. Maklerbüros unter die Lupe nehmen

Maklerbüro unter die Lupe nehmen

Wenn Sie nun einige Maklerfirmen in dem für Sie relevanten Umfeld gefunden und notiert haben, gilt es in weiterer Folge, diese etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.

Wie präsentiert sich das Maklerbüro im Internet, wirkt die Website professionell, vertrauensvoll und seriös, welche Referenzobjekte werden genannt, wird die Mitgliedschaft in einer Maklervereinigung angeführt? Die Mitgliedschaft in einer Maklervereinigung – z. B. Ring Deutscher Makler (RDM), Immobilienverband Deutschland (IVD) – können Sie in jedem Fall als positiv werten, da der Makler für die Aufnahme bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss.
Voraussichtlich kommen für Sie nun zwei, drei Maklerbüros in die engere Wahl.

3. Kontakt aufnehmen

Kontaktausnahme mit dem Makler

Vertrauen ist wichtig, die Chemie muss stimmen. Ob dies der Fall ist, lässt sich am schnellsten durch den persönlichen Kontakt feststellen.
Notieren Sie sich nun einige Fragen, die Sie den Maklern stellen wollen. Nehmen Sie dann – zuerst telefonischen – Kontakt mit Ihren Favoriten auf.

  • Welchen Eindruck macht die Person, wirkt sie sympathisch?

Aufgrund von Objektbesichtigungen und Kundenterminen kann es durchaus sein, dass der Makler nicht sofort erreichbar ist. Hinterlassen Sie dann eine Bitte um Rückruf. Dieser sollte allerdings zeitnah (innerhalb eines Tages) erfolgen. Ist dies nicht der Fall, ist das bereits ein „Minuspunkt“ und Sie können daraus schließen, dass der Makler für einen Kauf- bzw. Mietinteressenten Ihres Objekts auch schwer zu erreichen ist oder langsam reagiert.

Aber es geht nicht nur um die Beantwortung Ihrer Fragen. Auch die an Sie gerichteten Fragen können Aufschluss über die Kompetenz des Maklers geben. Wenn Sie etwa ein Objekt verkaufen, sollte er Sie nach vorhandenen Plänen und Unterlagen, den Betriebskosten, dem Zustand der Bausubstanz etc. fragen, um sich einen ersten Eindruck von dem Objekt verschaffen zu können.

4. Das persönliche Treffen

Das persönliche Treffen

Wenn Sie nun mit einigen Maklern gesprochen und dadurch Ihren Favoriten ermittelt haben, dann steht einem persönlichen Treffen nichts mehr im Wege, um Ihr Anliegen im Detail zu besprechen.
Treffen Sie sich am besten in den Räumlichkeiten des Maklers. Auch dort können Sie sich einen weiteren Eindruck verschaffen. Wie werden Sie empfangen, wie wirken die Räumlichkeiten und das Personal (falls anwesend) auf Sie?

Wichtig ist jedoch vor allem auch das Gespräch an sich, denn ein guter Makler ist in erster Linie ein guter Berater.
Werden Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet, wird Ihnen ausreichend Zeit gewidmet?
Macht er Ihnen Versprechungen oder stellt er die aktuelle Marktsituation in ein extrem düsteres Licht? In beiden Fällen ist Vorsicht geboten. Deshalb sollten Sie sich unbedingt bereits vor der Kontaktaufnahme informiert haben, um solche Aussagen besser bewerten zu können.

Des Weiteren wird im Gespräch die Maklerprovision offen kommuniziert und – wichtig! – keine Vorauszahlung verlangt! Der Makler bespricht mit Ihnen die geplanten Werbemaßnahmen, zeigt Ihnen bereits erstellte Exposés, die in dieser Art auch für Ihr Objekt zur Ausführung kommen, er informiert Sie über zu erwartende Besichtigungstermine, über die seit dem 1.5.2014 gültige neue Energiesparverordnung und damit für Sie evtl. relevante Erfordernisse etc. Bei Bedarf wird er auch Experten für einen reibungslosen Ablauf hinzuziehen, wie z. B. einen Bausachverständigen oder einen Fachanwalt.

5. Wer schreibt, der bleibt!

Maklervertrag vereinbaren

Ein insbesondere in der Baubranche gängiges Sprichwort lautet: „Wer schreibt, der bleibt!“ Das bedeutet: Wer etwas schriftlich nachweisen kann, sitzt in der Regel am längeren Hebel. Das gilt auch im Zusammenhang mit Vereinbarungen, die mit dem Makler getroffen werden.
Um spätere Streitigkeiten – die im ungünstigsten Fall vor Gericht landen – zu vermeiden, gehören sämtliche Vereinbarungen auch im Maklervertrag festgehalten.

Eine Checkliste als Entscheidungsgrundlage

Hier können Sie eine Checkliste herunterladen, in der die wesentlichen Punkte noch einmal aufgelistet sind und die Sie zur Auswahl eines kompetenten Maklers heranziehen können:
Download Checkliste

Checkliste Maklerauswahl